Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website neuroscreen.de mit allen Unterseiten: Startseite, Rechtsbereich, Nutzerkonto (Anmeldung, Profil, Einwilligungen, Ergebnisse) und den Bildschirm, auf dem eine Messung abläuft.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
NeuroScreen ist weitgehend vereinbar mit den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.2 auf der Stufe AA — der Stufe, auf die auch die europäische Norm EN 301 549 verweist. Die unter „Nicht barrierefreie Inhalte“ genannten Punkte sind ausgenommen.
Das Layout ist vollständig responsiv: Die Seiten sind ab einer Fensterbreite von 320 Pixeln ohne waagerechtes Scrollen nutzbar und vertragen eine Textvergrößerung auf 200 Prozent.
Was das im Einzelnen bedeutet
- Jede Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen; der Tastaturfokus ist sichtbar und wird nicht von der oberen Leiste verdeckt.
- Am Anfang jeder Seite steht ein Sprunglink direkt zum Hauptinhalt.
- Text hat mindestens das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1, Bedienelemente und informationstragende Symbole mindestens 3:1.
- Keine Information wird allein über Farbe vermittelt: Fehler im Formular werden zusätzlich im Text benannt, die Signalqualität im Messbildschirm zusätzlich durch ein Zeichen.
- Formularfelder sind beschriftet; ein Fehler wird dem betroffenen Feld zugeordnet und in der Sprache der Seite beschrieben.
- Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort über einen Link per E-Mail — es gibt kein Rätsel und keinen Gedächtnistest.
- Die Grafik auf der Startseite und die Uhr in der Fußzeile stehen still, sobald im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist; die Uhr lässt sich zusätzlich anhalten.
- Datentabellen sprengen das Layout nicht: Sie scrollen innerhalb ihres eigenen Rahmens, auch per Tastatur.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die Messung selbst. Ein EEG-Test setzt voraus, dass ein Stirnband getragen und ein Film angesehen wird. Für blinde Menschen ist dieser Teil des Dienstes methodisch bedingt nicht nutzbar. Alles andere — Konto, Ergebnisse, Dokumente, Widerruf und Löschung — ist es sehr wohl.
- Filme als Reizmaterial haben keine Untertitel. Sie enthalten keine Sprache; ihre Funktion ist die Auslösung einer Hirnreaktion, nicht die Vermittlung von Inhalt. Sobald ein Reiz mit gesprochenem Text eingesetzt wird, werden Untertitel bereitgestellt.
- Verwaltungsbereich und Entwicklerwerkzeuge (Adminoberfläche,
Adressen unter
/dev/) sind nur Mitarbeitenden zugänglich und nicht Teil des öffentlichen Angebots. Sie sind nicht auf Stufe AA geprüft. - Redaktionell gepflegte Rechtstexte: Sehr breite Tabellen können auf kleinen Bildschirmen waagerechtes Scrollen innerhalb der Tabelle erfordern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine maschinelle Prüfung aller öffentlichen Seiten und des Nutzerkontos gegen die oben genannten Kriterien sowie manuelle Tests mit Tastatur, bei 320 Pixeln Breite und bei 200 Prozent Textvergrößerung. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bislang nicht stattgefunden.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder brauchen Sie eine Information in einer anderen Form? Schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Adam KochWeißensteinstr. 44
58093 Hagen
E-Mail: info@advena-partners.com
Kontaktformular: neuroscreen.de/de/#contact
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder wenden.